Schultheißenamtsbelohnung, f.
Schultheißenamtsbelohnung, f.
wie Schultheißenbesoldung
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schultheissenamptsbelohnung: ... [ein] schultheiß zu G. hatt [von] der herschafft gantz keine besoldung dan [al]lein, waß ihme durchs jahr so accidentaliter zukompt1628/29 PfälzW. II 815