Schultheißenrechnung, f.
Schultheißenrechnung, f.
Einnahmen- und Ausgabenliste eines Schultheißenamts (I)
vgl.
Rechnung (II 1)
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was ... verrechneten beampten, die keine schultheissen-rechnungen fuͤhren, durch zween ampts-burgermeister, oder andere deß gerichts ... in den originalien vervrkundt werden muß1655 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 404 Faksimile