Schultheißenstab, m.
Schultheißenstab, m.
Gerichtsgewalt, Amtsgewalt eines Schultheißen (I)
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solcher schultheissen-stab sich weiter nicht, denn gewisse feld gebrochen, und dieselbe höher nicht, alss mit 20 kleinen groschen und darunter zubestraffen sich erstreckt1618 Schöttgen-Kreysig I 740 Faksimile
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ist die regierung befugt ... zu erhaltung ihrer hohen oberkeitlichen gewalts und jurisdiktion handzuhaben und den schultheißenstab dem Schönawerhof wiederumb abzunehmen1623/48 SchriesheimW. 259
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dasz niemandts ... sich vber vier wochen ... desz orths vffhalten solle, es sey dann dasz er sich entweder vndter den hoff- cantzley- vniversitets- oder schultheisen-staab begeben [wird]1656 HeidelbUnivMatr. I p. 23