Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulversäumnis

Schulversäumnis

, n.

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unerlaubtes Fernbleiben vom Schulunterricht
  • 3 gl. A.K. wegen schulversäumniß seines sohnes
    1668/69 MittGotha 3 (1899/1900) 185
  • so inskünftig dergleichen ... schulversaumnuß gespühret, sollen die alte und junge gestraft werden
    1710 WürtLändlRQ. I 532
  • [von der kirchen-censur] wegen der schulversaͤumnisse untersuchung anzustellen
    1758 SammlBadDurlach III 562
  • allzuhaͤufige schulversaͤumnisse ... muͤssen gegenstand der aufmerksamkeit des kirchenconvents seyn
    1803 Reyscher,Ges. IX 7
  • hat die inspektion ... ihn [Lehrer] zu einer puͤnktlichen aufzeichnung ... aller schulversaͤumnisse anzuhalten ... und die saͤumigen aeltern ... zur strafe zu ziehen
    1808 RepStaatsVerwBaiern IV 109