Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulverwalter
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Schultheißin
(Schultheißschaft)
Schultheißschenke
Schultisei'amt
Schulung
Schulvakanz
Schulversäumnis
Schulverwalter
, m., Schulenverwalter, m.
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Amtmann, dem die Verwaltung und interne Organisation einer Schule obliegt, zT. mit der jurisdiktionellen Aufgaben
Sachhinweis: C.G. Lorenz, Bericht über die Landesschule zu Grimma (ebd. 1850) 61
- schulenverwalter1603 Carpzov,PractNov. I 55Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wie den auch der oeconomus zu Franckfurt und der schulenverwalter im Joachimsthall gleichfals unnachlessige pro arbitrio gestrafft werden sollen, ob sie sich etwas, so dem biergelde zu nachtheil gereichet, unterfuͤgen1624 CCMarch. VI 1 Sp. 314Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- es ist bey einer jeglichen [fuͤrsten-]schule ein gewisser oeconomus oder schul-verwalter bestellt, der zu den einkuͤnfften verpflichtet ist, die knaben mit speise und tranck versorgen und alle jahre der churfuͤrstl. rent-cammer rechnung ablegen muß1723 Rohr,SächsKirchR. 171
- [Marg.: die schulverwalter werden durch die aufseher angehalten:] denen knaben ihre nothdurfft zu schaffen und keinen mangel oder gebruch leiden zu lassen, auch sonst auf der schulen einkommen gute achtung zu geben1724 CAug. I 46Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [extra-ordinair-steuern:] schulverwalter 20 thl.1767 CAug. Forts. I 2 Sp. 783Faksimile - in Google Books