Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulverzeichnis

Schulverzeichnis

, n.

wie Schultabelle 
  • sollen die schulmeister dem superintendenten ... die ausgefertigte tabell oder schul-verzeichnis nach dem modell, wie am ende angefüget, zwiefach drey oder vier tage vor dem examine einschicken
    1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 339