Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulvisitation

Schulvisitation

, f.

obrigkeitl. bzw. vom Schulträger durchgeführte Besichtigung und Überprüfung einer Schule (I), insb. von Unterricht, Gebäude und Finanzen
  • replicationschrift ... darinnen auch diejenigen [articul], welche zu der schulenvisitation gehören
    1582 Lübeck/Sehling,EvKO. V 370
  • [Übschr.:] fragepuncte bei der schulvisitation 
    1642/85 Sachsen-Gotha/SchulO.(Vormbaum) II 360
  • von denen predigern woͤchentlich anzustellenden schul-visitationen 
    1736 BrschwLO. I 588
  • daß solche schulgeseze jeden jahrs an denen beedesmalig offentlichen schulvisitationen ... verlesen worden seyen
    1773 Reyscher,Ges. VIII 686
  • die schul-visitation wird zwischen der geist- und weltlichen obrigkeit cumulativ, und zwar von jener quoad religionem & ecclesiastica, von dieser quoad studia, mores & temporalia, vorgenommen
    1774 Wagner,Civilbeamte II 116
  • daß sie [Dekane] bey den halbjaͤhrigen capitels-visitationen ... genaue nachfrage halten, ob, wie oft, und wie das halbe jahr durch die schul-visitation seye gehalten worden
    1778 ZürichSamml. V 143
  • die wegen der schulvisitation entstehenden kosten ... seien ... auf rechnung der gesammtgemeinde zu setzen
    1793 EidgAbsch. VIII 654
  • [Übschr.:] zu ordentlich anzustellender kirchen- und schul-visitation ... dienliche haupt-fragen
    18. Jh. SammlBadDurlach III 564
  • habt ihr bey dem abzuhaltenden schulvisitationen euch ... die saͤmmtlichen obligationen und documente vorlegen zu lassen
    1802 Spangenb.,Hann. IV 1 S. 353
unter Ausschluss der Schreibform(en):