Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulzenpferd

Schulzenpferd

, n.

Pferd, das der Schultheiß (I) dem Lehnsherrn (I) für den Kriegsdienst bereitzustellen hat; als eine Gegenleistung für das übertragene Schultheißenamt (I); zT. mit Geld abgelöst
  • habet ihr auch anordnung zu machen, daß wegen der schulzen- und städterpferde ... eine liquidation aufgenommen ... werde
    1655 ProtBrandenbGehR. V 51
  • daß die lehnschulzen den beamten anstatt des lehnpferdes ein geld-praͤstantum gaben, fuͤr welches sie das schulzenpferd selbst hielten
    1796 Kamptz,MecklStPrR. II 97