Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulzenpferd
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Schulzenpferd
, n.
Pferd, das der Schultheiß (I) dem Lehnsherrn (I) für den Kriegsdienst bereitzustellen hat; als eine Gegenleistung für das übertragene Schultheißenamt (I); zT. mit Geld abgelöst
- habet ihr auch anordnung zu machen, daß wegen der schulzen- und städterpferde ... eine liquidation aufgenommen ... werde1655 ProtBrandenbGehR. V 51
- daß die lehnschulzen den beamten anstatt des lehnpferdes ein geld-praͤstantum gaben, fuͤr welches sie das schulzenpferd selbst hielten1796 Kamptz,MecklStPrR. II 97