Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schupfreitel
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2Schupfe
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Schupfreitel
, m.
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ein Jagdgerät
vgl.
Schnellreitel
- ain vogtherr mag in der vogty verbietten lassen, alles gewild ze vahen ... an 10 ₰ pfennig ... desglich hürdvallen, schupfraittel und derglich1475 SGallenOffn. II 96Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die schupfraithel sollen gaͤntzlich abgethan seyn1511 CJVenatorio-Forest. I 274