Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzartikel

Schutzartikel

, m.

im Artikelprozess: Einzelpunkt im Vorbringen der Verteidigung; Widerlegungs-, Verteidigungspunkt
  • sein gegenklag und forderung oder auch defensional und schutz-articul [einzubringen]
    1564 JülichLR. Kap. 19
  • sol folgendts ein jeder zeug ... unterschiedlich auff die einbrachte klage, und himwiederum auff die gegen-klage, schutz- und schirm-articul verhoͤrt und gefragt [werden]
    1721 Ludovici,LehnsProzeß3 219