Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzfreiheit
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1(Schützerei)
2Schützerei
Schützerin
(schützerlich)
(Schützerrecht)
(Schützersgilde)
(Schützerswein)
(Schutzförster)
Schutzfrau
Schutzfreiheit
, f.
Privileg, durch das jm. 1Schutz (II) zusteht, garantiert wird
bdv.:
Schutzrecht (VII)
- die herren großgesandten ... suchten ... bemeldte schutz-freyheit in ihren palaͤsten zu habenA. Gavin, Merckwürdige Beschreibung seiner Reisen (Ulm 1693) 120
- wuͤrde er (schutz-jude) eine witwe heyrathen, die aus vorhergehender ehe kinder hat, so erhalten diese durch solche heyrath an sich selbst keine schutzfreyheit1785 BrschwWolfenbPromt. IV 131