Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzfreiheit

Schutzfreiheit

, f.

Privileg, durch das jm. 1Schutz (II) zusteht, garantiert wird
  • die herren großgesandten ... suchten ... bemeldte schutz-freyheit in ihren palaͤsten zu haben
    A. Gavin, Merckwürdige Beschreibung seiner Reisen (Ulm 1693) 120
  • wuͤrde er (schutz-jude) eine witwe heyrathen, die aus vorhergehender ehe kinder hat, so erhalten diese durch solche heyrath an sich selbst keine schutzfreyheit 
    1785 BrschwWolfenbPromt. IV 131