Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schutzmäßig
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schutzmäßig
, adv.
den Bedingungen eines gewährten oder vereinbarten 1Schutzes (II) gemäß
- [so lange] der schutzverwandte jude und seine mit beschriebene gegen sr. hochgräfl. gnd. dero untertanen und sonsten männiglich geleit- und schutzmäßig sich verhalten, werden und wollen se. hochgräfl. gnd. sie gegen männiglich hie in dero grafschaft und angehörungen für unrecht und gewalt gnädig schützen und schirmen1682 Schnee,Hoffinanz V 157