Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzmandat

Schutzmandat

, n.

Privileg, das seinen Inhaber vor Eingriffen in seine Rechte und Interessen schützen (I) soll
vgl. Mandat (I)
  • ao. 1628 hat kaisl. majest. der gulisch und bergisch ritterschaft ein schutzmandat gegen alle stände des reichs ... ertheilt, das sie dieselbe dawieder nit anfechten oder an ihren habenden recht und gerechtigkeiten beschweren
    1628 BeitrEssen 67 (1952) 253