Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzmantel

Schutzmantel

, m.

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zur Verteidigung (im gerichtl. Verfahren) vorgebrachte Behauptung, Vorwand, Ausflucht
  • damit der schutzmantl, das nemblich die christen ihre grundtstuck genüessen, ihnen, juden, benohmben werde, würdt ihnen anheimb gestelt ... sie sollens selbsten bauen
    1655 QÖstG. VII 274