Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schutzobrigkeitlich

schutzobrigkeitlich

, adj.

von einem Schutzherrn (II) erwartet, erfordert
  • wollen sie krafft dieses ... versprochen haben, dass sie ... allenthalben, wo es hanget und langet, verthaydiget, gehandhabet, vertreten, ihnen alle schutz obrigkeittliche hülffe geleistet [werden soll]
    1652 NLausMag. 75 (1899) 96