Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzort

Schutzort

, m.

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Ort, wo 1Schutz (II), Asyl gewährt wird
  • in dieser festung ist doctor Luther ... (nach dem er auf der reise haͤtte sollen gefaͤnglich angehalten und arrestiret werden) gleichsam als in einem schutz-ort aufbehalten worden
    J. Limberg, Denckwürdige Reisebeschreibung (Leipzig 1690) 22
  • man kan ad implementum des versprechens agiren ... theils wann der protector voͤlliger herr des bißherigen schutz-orts wird ... theils wo die familie, worauf die protection gestanden, ausgestorben
    1701 KlugeBeamte I 643
  • juden, die bei uns um die anweisung eines schutzorts, weil sie nirgends unterkommen konnten, baten
    1781 Stern,PreußJuden III 2 S. 1607
  • [wann] selbsten von denen hohen schutz- und schirm-orten, in dero gevogteten landen, denen gemeinden der abzug zugestanden worden, sollen nun wir landleute ... nicht auch die gleichen vortheile ziehen mögen?
    1795 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 349