Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzuntertänigkeit

Schutzuntertänigkeit

, f.

rechtl. Status eines Schutzuntertans 
  • [sie haben] vor sich und ihre nachkommen zugesaget, dass sie ... zu ewigen zeiten unter e. ehrwürdigen dohm capitul mit schutz unterthänigkeit verbleiben [wollen]
    1652 NLausMag. 75 (1899) 96