Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzverwandtnis

Schutzverwandtnis

, f.

(vertraglich begründetes) Beistands- und Schutzverhältnis
  • [es lest] sich nicht wol ein anderes vermuten ... als das etwan dergleichen verborgene conträct und subjection in schutzverwandtnuss vorgehen [möchte]
    1589 BrfJohCasimir III 227
  • dass nun die ... beschehene annehmung nichts den ein schutz und schirms verwandniss und per modum pactorum aufgerichtet, erhellet ... aus ihro königl. majest. und dero herrn antecessoren der stadt H. gethanen gegen-versprechung
    1641 Westphalen,Mon. IV 43
  • die eigentliche beschaffenheit solcher schutz-verwandnuß jedes orts [ist] auß denen daruͤber aufgerichteten vertraͤgen abzunehmen
    Seckendorff,Fürstenstaat (1660) 190