Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzverwandtnis
Artikel davor:
Schützung
(schützungfrei)
(Schützunggeld)
(Schützungrecht)
Schutzuntertan
schutzuntertänig
Schutzuntertänigkeit
Schutzversorgung
schutzverwandt
Schutzverwandte
Schutzverwandtnis
, f.
(vertraglich begründetes) Beistands- und Schutzverhältnis
bdv.:
Schirmsverwandtnis
- [es lest] sich nicht wol ein anderes vermuten ... als das etwan dergleichen verborgene conträct und subjection in schutzverwandtnuss vorgehen [möchte]1589 BrfJohCasimir III 227
- dass nun die ... beschehene annehmung nichts den ein schutz und schirms verwandniss und per modum pactorum aufgerichtet, erhellet ... aus ihro königl. majest. und dero herrn antecessoren der stadt H. gethanen gegen-versprechung1641 Westphalen,Mon. IV 43Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- die eigentliche beschaffenheit solcher schutz-verwandnuß jedes orts [ist] auß denen daruͤber aufgerichteten vertraͤgen abzunehmenSeckendorff,Fürstenstaat (1660) 190