Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzvogt

Schutzvogt

, m.

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wie Schutzherr (II 2); auch der von ihm eingesetzte Vertreter
  • daß die graven von H. ... uͤber fuͤnfhundert jahr des bischoffthums E. erbliche schutz-voigte (advocati) gewesen seyn
    C. Sagittarius, Antiquitates Thuringici (Jena 1685) 263
  • dieser heiligen christlichen kirchen advocat und schutz-vogt ist der keyser
    J.G. Tucher, Der Römische Stuhl (1691) 140
  • die herren voͤgte ... waren ... bey diesem vornehmen stiffte dreyerley, als I. advocati territoriales, oberste schutz- und schirm-voͤgte. dieses waren, nechst denen roͤmischen kaͤysern selbiger zeit die durchlauchtigen stiffter und landes-herren selbst
    1721 Knauth,Altenzella II 215
  • diese [macht] heißt ... kaysers-, koͤnigs-, fuͤrsten oder amtsschutz, und bestehet in einer aussergerichtlichen huͤlfe ... wollte es der staͤrkere uͤbel nehmen, daß sich ihm solchergestalt ein schutzvogt entgegen stellt: so duͤrfte dieser nur ... dem schwaͤchern die macht, sich ... zu vereinigen und zu wehren, erlauben
    1778 Möser,Phant.(Voigt) III 111
  • die grafen zu Z. waren ebenfals schutzvoigte des stiftes, und hatten die advocatie sowohl in der stadt als auch in der ... cent F. zu verwalten
    1790 Thomas,FuldPrR. III 181
unter Ausschluss der Schreibform(en):