Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzvogt
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(Schützvieh)
Schutzvogt
, m.
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wie Schutzherr (II 2); auch der von ihm eingesetzte Vertreter
bdv.:
Kirchenvogt (III),
Klostervogt (I)
- daß die graven von H. ... uͤber fuͤnfhundert jahr des bischoffthums E. erbliche schutz-voigte (advocati) gewesen seynC. Sagittarius, Antiquitates Thuringici (Jena 1685) 263
- dieser heiligen christlichen kirchen advocat und schutz-vogt ist der keyserJ.G. Tucher, Der Römische Stuhl (1691) 140
- die herren voͤgte ... waren ... bey diesem vornehmen stiffte dreyerley, als I. advocati territoriales, oberste schutz- und schirm-voͤgte. dieses waren, nechst denen roͤmischen kaͤysern selbiger zeit die durchlauchtigen stiffter und landes-herren selbst1721 Knauth,Altenzella II 215Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- diese [macht] heißt ... kaysers-, koͤnigs-, fuͤrsten oder amtsschutz, und bestehet in einer aussergerichtlichen huͤlfe ... wollte es der staͤrkere uͤbel nehmen, daß sich ihm solchergestalt ein schutzvogt entgegen stellt: so duͤrfte dieser nur ... dem schwaͤchern die macht, sich ... zu vereinigen und zu wehren, erlauben1778 Möser,Phant.(Voigt) III 111
- die grafen zu Z. waren ebenfals schutzvoigte des stiftes, und hatten die advocatie sowohl in der stadt als auch in der ... cent F. zu verwalten1790 Thomas,FuldPrR. III 181Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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