Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzwehr

Schutzwehr

, n., Schutzwehre, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I äußere, aus natürlichen Hindernissen (Hecken, Gräben etc.) bestehende Verteidigungsanlage; Befestigung, Bollwerk; auch übtr.
  • die uhrsachen, waruͤm dieser staht unveraͤnderlich zu bleiben gemuhtmasset wird: 1. die natuͤrliche schutzwehren 
    1677 Zesen,NlLeue 757
  • die schutz-wehren bey der meer-enge
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 728
  • schutz-were: propugnaculum
    1758 Haltaus 1662
  • [Luxemburg dienet] zu einiger schutzwehre und vormauer des deutschen reiches gegen die grenzen Frankreichs
    1790 Flurschütz,Würzb. 236
  • ein reich, dessen unmittelbare glieder, als regenten eigener staaten, das recht des krieges und des friedens haben, bedarf vorzuͤglich einer maͤchtigen schutzwehr gegen die seiner inneren ruhe so hoͤchst gefaͤhrlichen ausbruͤche der selbsthuͤlfe und eigenmacht
    1802 v.Berg,PolR. I 208
II (militärische oder juristische) Verteidigung; auch das dazu taugliche Mittel
  • die advocaten ... der fuldischen kirche hatten in den ihnen angewiesenen bezirken theils zur schutzwehre wider feindliche angriffe beistand zu leisten, theils mußten sie ... das justitzwesen [besorgen helfen]
    1790 Thomas,FuldPrR. III 180
  • der langsame gang peinlicher untersuchungen bey uns ... ist dem angeklagten eine schutzwehr gegen übereilung des richters
    1793 ZLübG. 40 (1960) 63
III wie Schutzrede (I) 
  • nach den schulden, tospraken unde rechticheiden ... A.s unde nach den schuttwere unde antwerte H.P.s, spreke wy scheppen to M. desse nachgescreven recht
    1. Hälfte 15. Jh. MagdebSchSpr.(Friese) 14
  • dorkegen setzen die ... burgermeister und radmannen der nuwen stad R. ire schutzwere unnd exceptien
    1456 LeipzUnivUB. 132
  • das vrteil hat gestrafft ... vnd gebrucht in der straffunge aller puncte vnd artickel vor in der schuczwere bestympt
    1484 ErfurtRatGB. 369
  • da ein beklagter sich mit dilatorien oder declinatorien, exceptionen, schutzwehre und außflucht zubehelffen vermeinte, die sol er alle auff einmahl ... einbringen
    JoachimsthalBO. 1548 IV 9
  • vff solchem gerichtstag sol dem gefangen ein redner, der seine schutzwehre oder entschuldigung, so er die hette, fürtragen moͤge, gegoͤnnet werden.
    1564 LünebHofgerO. P ijr
  • die exceptiones oder schutzwehren zur nicht-antwortung oder daß die sachen fuͤr demselben rechten nicht gehoͤret solt werden, sollen vorgegebene antwort eingebracht werden
    BöhmStR. 1614 B 11
  • die exceptiones seind rechtmeßige einreden gegenwürff oder schuzwehren dardurch ein clag abgelaint [würdt]
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 28 § 1
  • [ist dem inquisitus] unverwehrt, dem gericht, etliche zu seiner schutz wehre dienende umstaͤnde an die hand zu geben
    1707 SudetenHGO. Art. 12 § 2
  • schutzwere: alle rechtliche einwendungen, wodurch man sich schuͤtzet
    1762 Wiesand 980
IV Stauvorrichtung in einem Fließgewässer
  • sollen auch ... die fluthbette oder schutzwaͤhre, den grund- oder fachbaum gleicher hoͤhe seyn, und achtzehen ellen weit erhalten werden, auch die schutzbreter ein iedes ... mit zweyen steuren gemacht werden, daß man dieselben in auflauffenden wasser [aufziehen kan]
    1653 CAug. II 729
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):