Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzwesen

Schutzwesen

, n.

Gesamtheit der Einrichtungen zur militärischen Verteidigung einer Stadt oder eines Landes
bdv.: Schutzwerk
  • weszwegen denn die verordnungk gemachet wirdt, dasz ein theil solcher zusteuern ... zur beforderdrungk desz gemeinen schutzwesen, so nächst erhaltung kirchen und schulen ... höchst nothigk ist
    1688 Stieda-Mettig 690