Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwabenspiegel

Schwabenspiegel

, m.

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Bez. für ein um 1275 in Augsburg in Anlehnung an den Sachsenspiegel verfasstes Rechtsbuch
Sachhinweis: HRG.1 IV 1547ff.
  • vnder dieser regierung [Interregnum nach Friedrich II.] ... seynt die keyserliche land und lehenrecht ... von zweyen (wie vermutlich) reichs raͤthen oder assessorn, ein yeden in seinem vicariat, gemacht vnd gegeben vnd von den authoribus saxenspiegel und schwabenspiegel intituliert worden
    1609 Goldast I iiiv
  • quod iudicia gerichte vnder offnem himmel sollen gehalten werden, vide landt- vnd lehnrecht vulgo schwabenspiegel cap. 118
    1610 Wehner,HofgRottw. 76
  • gewisse ordnungen ... wie nach der laͤnge im sachsen-spiegel lib. 1 art. 63, item in weichbild art. 35 und schwaben-spiegel cap. 70 ... zulesen
    1693 Döpler,Theatr. I 104
  • schwabenspiegel ... unter dieser benennung ist eine sammlung verschiedener staats- und privat- auch lehnrechte vorhanden
    1762 Wiesand 980
  • es ist bekannt, mit welcher strenge der sachsen- und schwabenspiegel den wahren diebstahl ... verfolgt
    1790 Kleinschrod,Wilddiebst. 26
unter Ausschluss der Schreibform(en):