Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwängern

schwängern

, v.

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(eine Frau außerhalb der Ehe) schwanger (I) machen
  • wenn eine nonne ... schwanger wuͤrde, vnd der richter wuͤste nicht, wer sie geschwaͤngert hette ... kan auch ... niemands verurteilt ... werden
    1541 König,Proz. 7r
  • so eyner eym biderman eyn junckfrau schwegr [!] und notzwinge: urtheyl: ist schuldig, das man in nem und den hals ... abstost
    1543 WürzbDiözGBl. 25 (1963) 165
  • so ein meister ... eine maget ... schwengerde, ... der schal dat beteren
    1577 HambZftRolle 19
  • würde aber einer beweisen ..., dass er die geschwängerte person ... zu seinem willen nicht beredet ..., sondern, dass sie sich selbst zu ihm genöthiget ... habe, soll derselbe ... keine eheleistung, zu erhaltung des kindes aber ein genanntes und ... gebührliche strafe abzulegen schuldig sein
    1584 Preußen/Sehling,EvKO. IV 133
  • schwängertt einer eine jungfraw vnd gelobett sie zue nehmen, wil ers darnach nicht thuen, vnndt wird peinlich angeklagett, den soll man aus streichen vnndt verweisen
    1628 Apel,Collect. 61
  • wer ein weibes-bild ausserhalb ehestandes schwängert, ist schuldig, was von ihr gebohren, so lang zu unterhalten, biss es sich selbst ... durchbringen kan
    1658 Mevius,MecklLREntw. 704
  • wird auch die ehe ... wegen der von der weibsperson vor beschließung derselben ... begangenen unzucht oder hurerey, fürnehmlich da sie geschwängert, ... getrennet
    1686 ZWürtLG. 14 (1955) 126
  • daß anlässige dirnen, ... [welche] sich schwängeren lassindt ... aus unseren statt und landen gewisen werden sollind
    1698 BernStR. VII 1 S. 425
  • sollen diejenige, die vor der copulation ihre gespons schwengern ..., gestrafft werden
    17. Jh. Stadthagen 110
  • welcher lediger gesell eine jungfrau ohne nothzwang schwengert ... und sie zu einen würklichen weib begehrt und aber sie ihn nicht haben will, der soll ihr nicht schuldig sein ein ehrnabtrag zu thuen
    17. Jh. Westungarn/ÖW. VII 1015
  • daß der schwaͤngerer verbunden sei, die geschwaͤngerte zu heirathen, oder ihr eine heimsteuer oder zugabe mitzutheilen
    1789 Thomas,FuldPrR. II 22
  • er [Vogt] erschwerte ... den geschwängerten den rechtsernst gegen den schwängerer
    1790 Pestalozzi,Werke IV 145
  • hat der verführer die geschwächte unter dem versprechen der ehe geschwängert und stehen keine ehehindernisse entgegen, so muß derselbe ... angemahnet werden, die ehe ... zu vollziehen
    1794 PreußALR. II 1 § 1047
  • an orten, wo zur geburtshülfe der unehelich geschwängerten keine eigenen hebammen bestellt sind, muß diejenige, bey welcher sich die schwangere meldet ... der obrigkeit den fall ... anzeigen
    1794 PreußALR. II 20 § 900
  • [Übschr.:] bestimmung der geschwängerten, welche nach diesen vorschriften zu beurtheilen sind
    1794 PreußALR. II 20 § 981
  • wenn ein ehemann seine gattinn nach der ehelichung bereits von einem anderen geschwaͤngert findet; so kann er ... fordern, daß die ehe als unguͤltig erklaͤret werde
    1811 ÖstABGB. § 58
unter Ausschluss der Schreibform(en):