Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwärmen
Artikel davor:
Schwängerung
Schwängerungsklage
(Schwanier)
(Schwanierschaft)
schwankelmütig
schwankeln
schwanken
Schwanz
Schware
Schwarm
schwärmen
, v.
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I
sich (nachts) herumtreiben
- [groß paͤurisch auffrůr:] also gieng es hie wie alweg mit disem auffwegegen, schwermenden, vnordenlichen bofel; da war nichts dann trutzen, vngerechtigkeit, mord, raub, tyranney, notzwang vnd alle buͤberey1531 Franck,Zeytb. 236v
- [Übschr.:] von steuer- und bestrafung des unfugs, jauchzens, schwärmens1666 GothaLO. II 4 Tit. 13Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- koͤnnen solche junge pursche als capitulanten gezogen werden, welche ... sich auf schwaͤrmen, saufen, raufhaͤndel ... legen, und dadurch ihren familien, der gemeinde oder ihrer nachbarschaft ... beschwerlich sind1793 KurpfSamml. V 659Faksimile - in Google Books
II
umherschwärmen, -fliegen; insb. von Bienen
- der eigenthümer ... kann die schwärmenden bienen auch auf fremden grund und boden verfolgen und ... einfangen1794 PreußALR. I 9 § 122
- so bald der eigenthümer des schwärmenden stocks die verfolgung gänzlich aufgegeben hat, ist der eigenthümer des grundes und bodens, auf welchem der schwarm gefunden wird, denselben einzufangen berechtigt1794 PreußALR. I 9 § 124
- dieweilen auch die immen, zur zeit des schwaͤrmens, sich von ihrem gewoͤhnlichen stand ... in die waͤlder und wildfuhren begeben; wann nun der eigenthumsherr des immens, ihm gleich nachfolget, und denselben an einem baum ... findet, der soll demselben ohne einige forstmiethe gegeben werden1799 RepRecht IV 135 Anm. oFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)