Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwärmerei
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(Schwanier)
(Schwanierschaft)
schwankelmütig
schwankeln
schwanken
Schwanz
Schware
Schwarm
schwärmen
Schwärmer
Schwärmerei
, f.
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I
Vertreten und Verbreiten von religiösen Ansichten, die von der herrschenden Glaubenslehre abweichen; (pseudo-)religiöser Eifer
vgl.
Ketzerei (I),
Schwärmer (I)
- verdacht edder archwan der swermerie edder ketterie1526 HadelnPriv. 27Faksimile (ca. 125 KB)
- [Motivation für die Kirchenordnung:] durch den neuen irthum der grausamen und erschrecklichen schwermerei der sacramentschender, die da freuelich verleucknen die heilsame gegenwertigkeit des leibs und bluts Christi im abentmal des heren, und sprechen und leren, das nichts dann bloss brot und schlechter wein im sacrament sei1530 Riga/Sehling,EvKO. V 13Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dat die superattendente ... erfure, dat die anderen parners ... schwermerie predigten ..., so schal he macht hebben, diesulvigen up einen termin tovorschriven und ... die gebreken verhoren, bileggen und beteren1535 PommVis. I 77
- [dass] der rector keinen ... schüler ... auf- und annehmen soll, der ... mit erwehntem irthum, schwermereyen oder dergleichen gifft ... möchte beflecket seyn1662 Güstrow/SchulO.(Vormbaum) II 586Faksimile - in Google Books
- [befehl] wegen der augenscheinlichen gefahr der verfuͤhrung und ausbreitung solcher schaͤdlicher schwaͤrmerey [der sogenannten pietisten]1703 BrschwLO. I 1057Faksimile - in Google Books
- das recht ... die evangelische religion ... zu schuͤtzen ... und schwaͤrmereyen abzuwehren1786 Gadebusch,Staatskunde I 327Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß jemand, bey sonst ungestörtem gebrauche seines verstandes, aus schwärmerey oder sonst in der absicht, hingerichtet zu werden, einen todschlag begangen hat: so soll derselbe ... seinen endzweck nicht erreichen1794 PreußALR. II 20 § 831
II
(nächtliches) Herumtreiben, Herumlungern
- sollen sie die jenigen, welche oͤffentlicher lasten halben, als ehebruch, ... spielens, ... muͤssiggangs, schwermerey ... zu ernster straffe fordern1573 CCMarch. I 1 Sp. 318Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- sind die sontags-taͤnze mit nichten erlaubt, sondern vielmehr keine desordres und schwaͤrmereyen auf die sonn- und fest-tage zu gedulden befohlen1767 HessSamml. I 193Faksimile (ca. 316 KB)
- allem zusammenlaufe des volks ..., besonders aber nächtlichen schwärmereyen ... soll von der obrigkeit durch ernstliche mittel gesteuert werden1794 PreußALR. II 20 § 181