Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwamm

Schwamm

, m.


I Reinigungs- und Badeschwamm, als Zollware
  • die tariffa beim zollamt G. zu ermäßigen, nämlich ... von denen tragwaren, so da sind ... wachs, spiegel und gläser, schwämme 
    1668 QZollwTirol 149
II Pilz
  • schwammsuchen: es soll niemand ... sich unterstehen, in den forsten schwaͤmme zu suchen ... diejeningen, welche sich ... daruͤber betreten lassen, sollen zu haft gebracht ... werden
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 577
unter Ausschluss der Schreibform(en):