Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwanden
Artikel davor:
Schwaigvieh
Schwaigwerk
Schwaigzins
Schwall
Schwamm
schwämmen
Schwämming
Schwan
Schwand
Schwandel
schwanden
, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
abholzen, auslichten, 1roden
bdv.:
schwenden (I)
- zur vornahme von allmendsarbeiten, zäunen, schwanden, reuten soll in jedem dorf ein r[ottmeister] geordnet werden1650 SchweizId. IV 525Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- [N.N. sind] nit mehr befugt, darinnen [in einem Walde] weder zu hauwen noch mit sicheln oder sägezen zu schw[anden] noch zu rütten1671 SchweizId. IX 1935Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons