Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (schwanenweiß)

(schwanenweiß)

, adj.

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weiß wie ein Schwan 
bdv.: schneeweiß
  • eine witte soege mit niegen schwanewitten jungen ..., die soll man nicht schlaen, dan man soll sie aus seinem koren dreiben ... und laßen sie gehen
    oJ. Westfalen/GrW. III 46