Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwankeln

schwankeln

, v.

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(in einer Aussage) hin und her wanken, unbeständig sein
  • [Marg.: so ain zeüg ... in seiner sag schwanckelt:] so ain zeüg in seiner sag jme selbs widerwertig geweßt oder darinn geschwanckelt vnd auf mer dann ainerlay mainung geredt hette, wider desselben kuntschafft mag gleicherweiß excipiert werden
    1544 Perneder,Proz. 65r
  • so ein zeug in seiner sage jm selbs widerwertig geweßt oder darinn geschwaͤnckelt vnd auff mehr dann einerley meynung geredt hette, wider desselben kundtschafft mag gleicherweiß excipiert werden
    1553 Gobler,StatB. 22v