Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinbrennen

Schweinbrennen

, n.

auch Schweinen- 
Absengen von Schweineborsten bei der Schlachtung (I); feuerpolizeilich reglementiert
  • schweinenbrennen soll nicht zu unschicklicher zeit vorgenommen werden
    1663? SammlVerordnFrankf. I 165
  • das schweinbrennen hinter denen haüßer und höfen an gefährlichen orthen [wird] bey zehen gulden straf hiemit verbotten
    1752 OberstenfeldFeuerO. I 15