Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinbrennen
Artikel davor:
Schweinanger
Schweinaß
Schweinatzung
Schweinbär
Schweinbede
Schweinbein
Schweinbeschauer
(Schweinbeseher)
Schweinbesichtiger
Schweinbeunde
Schweinbrennen
, n.
auch Schweinen-
Absengen von Schweineborsten bei der Schlachtung (I); feuerpolizeilich reglementiert
Absengen von Schweineborsten bei der Schlachtung (I); feuerpolizeilich reglementiert
- schweinenbrennen soll nicht zu unschicklicher zeit vorgenommen werden1663? SammlVerordnFrankf. I 165
- das schweinbrennen hinter denen haüßer und höfen an gefährlichen orthen [wird] bey zehen gulden straf hiemit verbotten1752 OberstenfeldFeuerO. I 15