Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweingras

Schweingras

, n.

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als Maßeinheit: die zur Fütterung eines 1Schweines (I) erforderliche Menge Grases bzw. die entsprechende Weidefläche; auch das entsprechende Nutzungsrecht
  • die scherung betreffendt, hat ein jede elmode in daß gemeine feld 4 pferde-, 4 beste-, 2 schweine-, 2 gößegräse; ein kättner 1 pferdegraß, 1 bestegraß, 1/2 schweingraß und ock 1/2 gößegraß. wan einer mehr beschleyt, soll geben vor ein pferdegraß 1 m, ein bestegraß 8 ß, ein schweinegraß 2 ß
    1692 SchleswDorfO. 202
  • wer in die ellmodegräsung mehr überschläget als 1 schweingras, der soll für doppelt bezahlen, und soll davon die eine hälfte dem dorfe und die andere hälfte die hegensleute zum besten sein
    1764 SchleswDorfO. 30