Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweingras
Artikel davor:
Schweinerung
Schweineschmalz
Schweineschnitt
(Schweineschuld)
Schweinestall
(Schweinetrog)
Schweinewahre
Schweingeld
Schweingeschauer
(Schweingraf)
Schweingras
, n.
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als Maßeinheit: die zur Fütterung eines 1Schweines (I) erforderliche Menge Grases bzw. die entsprechende Weidefläche; auch das entsprechende Nutzungsrecht
- die scherung betreffendt, hat ein jede elmode in daß gemeine feld 4 pferde-, 4 beste-, 2 schweine-, 2 gößegräse; ein kättner 1 pferdegraß, 1 bestegraß, 1/2 schweingraß und ock 1/2 gößegraß. wan einer mehr beschleyt, soll geben vor ein pferdegraß 1 m, ein bestegraß 8 ß, ein schweinegraß 2 ß1692 SchleswDorfO. 202
- wer in die ellmodegräsung mehr überschläget als 1 schweingras, der soll für doppelt bezahlen, und soll davon die eine hälfte dem dorfe und die andere hälfte die hegensleute zum besten sein1764 SchleswDorfO. 30