Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinmarkt

Schweinmarkt

, m.

Markt (I) für den Handel mit 1Schweinen (I) 
  • es werden auch järlichen 3 grosse schweinmärkt gehalten ... zu diesen ... 3 schweinmärkten solle ... ain fändl ... aufgesteckt werden, darinnen ain ieder burger oder inwohner ain stund lang bevor zu kaufen haben und gehalten soll werden
    1623 OÖsterr./ÖW. XIV 83
unter Ausschluss der Schreibform(en):