Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweizerwährung
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, f.
in der Schweiz geltendes Zahlungsmittel
- daß wir [Markgraf] einige reichsguldner oder kreuzer niemalen, wohl aber 15-bätzner und zwey-räppner schweizer- oder rappen wehrung ausprägen haben lassen1691 Wielandt,BadMünzG. 171
- dem herren landvogt solle jährlich von der landschaft ... für sein salarium in zwei zahlungen entrichtet werden dreyhundert sechs und vierzig pfund zwölf sold schweizer währung1785 ZSchweizR.2 27 (1908) 275Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
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