Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwelgerei
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, f.
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ausschweifende, verschwenderische Verhaltens-, Lebensweise
bdv.:
Schwenderei
- eth scholden ock die pristerwiue sin tucktick vnd christhlich leuent furen, nich in frösz vnd schwelgeryge leuen1528 Sønderjydske aarbøge 1 (1889) 235
- unter der predigt und gottesdienst [werden] ... kein gasterey, krügen oder schwelgerey oder zecherey ... gestattet1564 Lüneburg/Sehling,EvKO. VI 1 S. 550Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- H. ... ein pontificius [verwendet] ... die renten auch nicht ad destinatos pios, sondern ad profanos usus und sonderlich zur hurerei und schwelgerei1641 JbWestfKG. 37 (1936) 124
- weil dergleichen schwelgereyen unter andern auf denen bauer-kirch-messen veruͤbet werden, ... [solle] kein gesinde mehr als eine kirch-meß ... besuchen1661 CAug. I 1585Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wovon [das heißt von den großen Ausgaben zur Erlangung der Meisterrechte] uns [der Regierung] etwa 2 bis 4 [Gulden] ... zukommen, das uebrige alles ... auf schwelgerey und hand-werks-kosten verwendet wird1746 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1290Faksimile - in Google Books
- die schwelgerey des schmaussens wird durchgaͤngig in den neuern policey ordnungen verboten1762 Wiesand 968Faksimile - in Google Books
- alle unordentliche schwelgereyen, nebst denen dazu anlass gebenden nachttäntzen [werden verbothen]1778 SchlesDorfU. 127Faksimile - in Google Books
- wenn den kindern gelder oder sachen zur ueppigkeit, schwelgerey und verschwendung geliehen und geborgt worden sind, so ist die schuld auch in ansehung ihres freyen vermoͤgens unguͤltig1785 Fischer,KamPolR. I 129Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)