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schwer

, adj., adv.
I (viel) wiegend, von großem Gewicht
  • 1 von Gewichten, Warenladungen uä.
  • 2 von Münzen, ua. iU. zu leicht (II 7); schwerer Pfennig Dickpfennig, Schware; auch: vollwichtig
  • 3 von Getreide; schweres Getreide iU. zum Hafer mit seinen leichteren Körnern insb. Weizen, Roggen
II groß, ausgewachsen iU. zu schmal (II); von Tieren, insb. Vieh
III erheblich, von besonderem Ausmaß; ua. von Straftaten, Verfehlungen
IV streng, scharf, unnachgiebig; va. in Bezug auf Strafen
V verschärft, erhöht; ua. von Haftstrafen
VI schwierig, kompliziert, nicht leicht (fallend)
VII bedeutend, wichtig, hervortretend
VIII belastend; mühselig
IX verwerflich, schlimm (IV), unangemessen

Schwerde

, f., m.?
I Gewicht
II (finanzielle) Belastung
III Schwierigkeit, Kompliziertheit
IV Beschwerde
V Fadendichte
in Brügge: Vorsteher von mehreren, einander verwandten Zünften
f.
I Gewicht, Last; von Münzen auch: Vollwichtigkeit
II Erheblichkeit, (hohes) Ausmaß
III Schwierigkeitsgrad, Komplexität
I jn./etw. mit einer Last (II) belegen
II etw. verschärfen, im Grad erhöhen, verstärken
III jm. etw. schweren jn. durch ein höheres Zahlungsangebot um etw. bringen, verursachen, dass jmd. dadurch etw. verliert, vgl. SchweizId. IX 2067
IV beschwerlich sein
für in größeren Mengeneinheiten verkaufte Waren bestimmtes, schwereres (I) Gewicht (III); iU. zum Leicht- oder Silbergewicht 
I Belastung, Nachteil; insb. in finanzieller Hinsicht
III Schwierigkeit, Komplikation; auch: Streitigkeit
I Finanzlast, Abgabenbelastung
II Beschwerlichkeit
III Problem(lage), Schwierigkeit; auch: Ärger
Schweriner Stadt- und Landrecht; iU. zum lübischen (I 1) Recht

schwerlich

, adv., adj., schwerlichen, adv., (schwerliche), adv.
I streng, unnachgiebig
II heftig, stark
III erheblich, umfangreich; auch: (von etw.) unverhältnismäßig belastet
IV übel, schlimm (IV) 
V (nur) unter großer Anstrengung, (nur) mit Mühe, kaum
ungebührliches Verhalten
die Lebenskraft beeinträchtigende, traurige Gemütsverfassung

schwermütig

, adj., (schwermütigen), adv.
I ernsthaft, mit großem Ernst
II beschwerlich, mühsam
III zögerlich
IV bekümmert, bedauerlich; mit Bedauern
V an Schwermut leidend
Unmut, Empörung
wie schwermütig (I) 
I Schaden, Nachteil, (finanzielle) Belastung, insb. durch Abgaben
II Schwierigkeit, Hindernis
III körperliche Beeinträchtigung, Verletzung
IV Aufschlag (II 1), Preiserhöhung
ungebührlich hoher Preis

Schwert

, n.
I die Hieb- und Stichwaffe mit langer, idR. zweischneidiger Klinge; in unterschiedlicher Funktion und Ausgestaltung
  • 1 als Reichsschwert (II), Kurschwert, Zeremonienschwert; auch allg. als Herrschaftszeichen; bildlich im Zsh. mit der Zweischwerterlehre als Symbol der weltlichen (Kaiser II) bzw. der geistlichen (Papst) Macht
  • 2 als Gerichtsschwert, als Zeichen der Hochgerichtsbarkeit; am Rechtstag liegt das Schwert entblößt auf dem Tisch vor dem Richter; auch sinnbildlich für Justiz und Gerechtigkeit (I); heiles/halbes Schwert Hoch-/Niedergerichtsbarkeit
  • 3 als Richtschwert, Schwert des Scharfrichters; insb. bei der Enthauptung (Schwertstrafe); der Scharfrichter beansprucht von Selbstmördern alles, was rund um den Toten mit dem Schwert erreichbar ist
  • 4 als Kampfschwert, va. im gerichtlichen Zweikampf
  • 5 bei der Ablegung eines Eides, auch beim Ehegelöbnis
  • 6 im Zsh. mit Unterwerfungsgesten bei Totschlagsühne und Hochzeit; die Braut begibt sich unter das Schwert des Mannes, der sie im Falle ihres Ehebruchs enthaupten darf
  • 7 als regelmäßig mitgeführte (Verteidigungs-)Waffe; bereits das Tragen ist reglementiert; Schwertzücken steht unter Strafe; auch: bei Verfolgung einer handhaften (II) Tat
  • 8 als Attribut des waffenfähigen Mannes, auch als Teil des Heergewätes 
  • 9 als Werkstück eines Schwertschmieds 
II Abbild, Nachbildung eines Schwertes (I); insb. als Fried- und Marktzeichen (I) sowie in Wappen
III Enthauptung, Schwertstrafe; zum Schwert tun enthaupten; mit dem Schwert im Wege der Enthauptung, mittels Schwertstrafe
V in Bergen: Ochsenziemer, Schlagstock
Schwertklinge; als zollpflichtige Ware
eine Münze
städt. Amtmann mit polizeilichen Aufgaben, 1Büttel (II), Stadtknecht
wie Schwertfeger 
Erbberechtiger der Schwertseite 
wie Schwertknopf 
(zunftgebundener) Handwerker, der (rohgefertigte) Schwerter (I) poliert, auch Schwerter (I) und andere Schmiedearbeiten herstellt und verkauft; tw. zur Zunft der Schmiede gehörig
Zunft der Schwertfeger 
Geselle eines Schwertfegers 
Zunft, Gewerbe der Schwertfeger 
wie Schwertfegergeselle 
Witwe, Ehefrau eines Schwertfegers 
Gesamtheit der Erzeugnisse der Schwertfeger 
wie Schwertfeger 
wie Schwertgroschen 
eine Meißner Groschenmünze; benannt nach den darauf abgebildeten gekreuzten Kurschwertern (I) 
wie Schwertseite 

schwerthalben

, adv., schwerteshalb, adv., schwertshalber, adv.
auf der Schwertseite; von der Schwertseite her; in männlicher Erblinie; von schwerthalben vonseiten der väterlichen Verwandtschaft; insb. in Regelungen zu Erbe und Heergewäte 
wie Schwertmage 
wie Schwertseite 
mit einem Schwert (I 4) bewaffneter Kämpfer (I); im gerichtlichen Zweikampf
für ein Schwert (I) bestimmte Klinge; als zollpflichtige Ware
wie Schwertdiener 
Knauf eines Schwertes (I) 
ausschließlich an ein Mitglied der Schwertseite vererbbares, rittermäßiges Lehen (I), iU. zum Kunkellehen 
Erbe eines Schwertlehens 
Wehrhaftmachung, Erhebung in den Stand eines Ritters (I) 
wie Schwertzücken 
männl. Blutsverwandter im Mannesstamm (Schwertseite), iU. zum Spindelmagen; dem nächsten Schwertmagen obliegt beim Tod des Hausvaters (I) die Vormundschaft über die Familie
wie Schwertseite 
wie Schwertmage 

schwertmäßig

, adj., (schwertmaß), adj.
I zur Aufbewahrung eines Schwertes (I) geeignet
II zum Führen eines Schwertes (I) berechtigt, befähigt
wie Schwertgroschen 
Pfahl, an dem zur Hegung des Gerichts ein Schwert (I oder II) befestigt ist?
eine Pfennigmünze
wie Schwertzücken 
wie Scharfrichter 
wie Schwertrücht 
Rücht (I), Alarmruf an alle waffenfähigen Männer
wie Schwertzücken 
Hülle eines Schwertes (I); beim gerichtlichen Zweikampf ist hiervon das Ortband abzunehmen
Schillingmünze mit der Abbildung der gekreuzten Kurschwerter (I) 

Schwertschlag

, m., Schwertesschlag, m.
Hieb mit einem Schwert (I); ua. bei der Schwertstrafe, auch rechtssymbolisch
(zunftgebundener) Handwerker, der Schwerter (I) schmiedet (II) 
Geselle eines Schwertschmieds 
Meister (III) im Handwerk der Schwertschmiede 

Schwertschock

, m., n.
Schock (II 1) (alter) Schwertgroschen 
männliche Linie, Mannesstamm einer Familie; iU. zur Spindelseite oder Kunkel (II) 
Angreifen mit dem Schwert (I) 
wie Schwertseite 
Todesstrafe durch Enthauptung mit dem Schwert (I); gilt als ehrenhafte Hinrichtung
Tanz mit Schwertern (I); als Zunfttradition oder Schaustück fahrender Leute

Schwerttänzer

, m., Schwertertänzer, m.
jmd., der einen Schwerttanz aufführt

Schwertteil

, m., n.
dem Mann oder der Schwertseite zufallender Erbteil, iU. zum Rocken- oder Spindelteil 
I Marschall (I u. II), insb. Reichserzmarschall; hoher Befehlshaber
II Amtmann, der bei repräsentativen Anlässen ein Schwert (I) (voran-)trägt; auch: Schwertdiener 
III mit einem Schwert (I) bewaffneter Kämpfer; hier übtr.
wie Schwertzücken 
in Graz: eine Abgabe, die dem Unterhalt des Stadtrichters dient
wie Schwertmage 
wie Schwertseite 
wie Schwertfeger 
mit einem Schwert (I) zugefügte Verletzung, Wunde
wie Schwertwunde 
ein lehensherrliches Privileg; bezügl. Waffendienst der Lehnsleute?
wie Schwertzücken 
wie Schwertzücken 
Ziehen des Schwerts (I) aus der Scheide (I); als Friedbruch (I) und Gefährdungsdelikt strafbar
I (finanzielle) Belastung
II Verschärfung
wie schwer (I 2)