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schwer
, adj., adv.I (viel) wiegend, von großem Gewicht
- 1 von Gewichten, Warenladungen uä.
- 2 von Münzen, ua. iU. zu leicht (II 7); schwerer Pfennig Dickpfennig, Schware; auch: vollwichtig
- 3 von Getreide; schweres Getreide iU. zum Hafer mit seinen leichteren Körnern insb. Weizen, Roggen
II groß, ausgewachsen iU. zu schmal (II); von Tieren, insb. Vieh
III erheblich, von besonderem Ausmaß; ua. von Straftaten, Verfehlungen
IV streng, scharf, unnachgiebig; va. in Bezug auf Strafen
V verschärft, erhöht; ua. von Haftstrafen
VI schwierig, kompliziert, nicht leicht (fallend)
VII bedeutend, wichtig, hervortretend
VIII belastend; mühselig
IX verwerflich, schlimm (IV), unangemessen
Schwerde
, f., m.?I Gewicht
II (finanzielle) Belastung
III Schwierigkeit, Kompliziertheit
IV Beschwerde
V Fadendichte
(Schwer'dekan)
, m.f.
I Gewicht, Last; von Münzen auch: Vollwichtigkeit
II Erheblichkeit, (hohes) Ausmaß
III Schwierigkeitsgrad, Komplexität
schweren
, v.II etw. verschärfen, im Grad erhöhen, verstärken
III jm. etw. schweren jn. durch ein höheres Zahlungsangebot um etw. bringen, verursachen, dass jmd. dadurch etw. verliert, vgl. SchweizId. IX 2067
IV beschwerlich sein
Schwergewicht
, n.Schwerheit
, f.I Belastung, Nachteil; insb. in finanzieller Hinsicht
II wie Schwere (II)
III Schwierigkeit, Komplikation; auch: Streitigkeit
Schwerigkeit
, f.I Finanzlast, Abgabenbelastung
II Beschwerlichkeit
III Problem(lage), Schwierigkeit; auch: Ärger
Schwerinsrecht
, n.I streng, unnachgiebig
II heftig, stark
III erheblich, umfangreich; auch: (von etw.) unverhältnismäßig belastet
IV übel, schlimm (IV)
V (nur) unter großer Anstrengung, (nur) mit Mühe, kaum
Schwerlichkeit
, f.Schwermut
, f.schwermütig
, adj., (schwermütigen), adv.I ernsthaft, mit großem Ernst
II beschwerlich, mühsam
III zögerlich
IV bekümmert, bedauerlich; mit Bedauern
Unmut, Empörung(schwermütigliche)
, adv.Schwernis
, f.I Schaden, Nachteil, (finanzielle) Belastung, insb. durch Abgaben
II Schwierigkeit, Hindernis
III körperliche Beeinträchtigung, Verletzung
IV Aufschlag (II 1), Preiserhöhung
Schwerschlag
, m.Schwert
, n.I die Hieb- und Stichwaffe mit langer, idR. zweischneidiger Klinge; in unterschiedlicher Funktion und Ausgestaltung
- 1 als Reichsschwert (II), Kurschwert, Zeremonienschwert; auch allg. als Herrschaftszeichen; bildlich im Zsh. mit der Zweischwerterlehre als Symbol der weltlichen (Kaiser II) bzw. der geistlichen (Papst) Macht
- 2 als Gerichtsschwert, als Zeichen der Hochgerichtsbarkeit; am Rechtstag liegt das Schwert entblößt auf dem Tisch vor dem Richter; auch sinnbildlich für Justiz und Gerechtigkeit (I); heiles/halbes Schwert Hoch-/Niedergerichtsbarkeit
- 3 als Richtschwert, Schwert des Scharfrichters; insb. bei der Enthauptung (Schwertstrafe); der Scharfrichter beansprucht von Selbstmördern alles, was rund um den Toten mit dem Schwert erreichbar ist
- 4 als Kampfschwert, va. im gerichtlichen Zweikampf
- 5 bei der Ablegung eines Eides, auch beim Ehegelöbnis
- 6 im Zsh. mit Unterwerfungsgesten bei Totschlagsühne und Hochzeit; die Braut begibt sich unter das Schwert des Mannes, der sie im Falle ihres Ehebruchs enthaupten darf
- 7 als regelmäßig mitgeführte (Verteidigungs-)Waffe; bereits das Tragen ist reglementiert; Schwertzücken steht unter Strafe; auch: bei Verfolgung einer handhaften (II) Tat
- 8 als Attribut des waffenfähigen Mannes, auch als Teil des Heergewätes
- 9 als Werkstück eines Schwertschmieds
III Enthauptung, Schwertstrafe; zum Schwert tun enthaupten; mit dem Schwert im Wege der Enthauptung, mittels Schwertstrafe
IV wie Schwertseite
V in Bergen: Ochsenziemer, Schlagstock
Schwertbrand
, m.Schwertchen
, n.Schwertdiener
, m.Schwerter
, m.(Schwerterbe)
, m.(Schwerteskloß)
, m.Schwertfeger
, m.Schwertfegeramt
, n.Geselle eines Schwertfegers
Zunft, Gewerbe der Schwertfeger
wie Schwertfegergeselle
Witwe, Ehefrau eines Schwertfegers
Gesamtheit der Erzeugnisse der Schwertfeger
Schwertfurbe
, m.Schwertgeld
, n.Schwertgroschen
, m.(Schwerthalbe)
, f.auf der Schwertseite; von der Schwertseite her; in männlicher Erblinie; von schwerthalben vonseiten der väterlichen Verwandtschaft; insb. in Regelungen zu Erbe und Heergewäte
(Schwerthalter)
, m.(Schwerthand)
, f.Schwertkämpfe
, m.Schwertklinge
, f.Schwertknecht
, m.Schwertknopf
, m.Schwertlehen
, n.Schwertlehenerbe
, m.Schwertleite
, f.(Schwertluk)
, m.Schwertmage
, m.Schwertmagschaft
, f.(Schwertmann)
, m.schwertmäßig
, adj., (schwertmaß), adj.I zur Aufbewahrung eines Schwertes (I) geeignet
II zum Führen eines Schwertes (I) berechtigt, befähigt
Schwertmünze
, f.(Schwertpfahl)
, m.(Schwertpfennig)
, m.(Schwertraufen)
, n.Schwertrichter
, m.(Schwertrufung)
, m.(Schwertrücht)
, n.Schwertrücken
, n.Schwertscheide
, f.Schwertschilling
, m.Schwertschlag
, m., Schwertesschlag, m.Schwertschmied
, m.Geselle eines Schwertschmieds
Meister (III) im Handwerk der Schwertschmiede
Schwertschock
, m., n.Schwertseite
, f.Schwertsfehen
, n.(Schwertsippe)
, f.Schwertstrafe
, f.Schwerttanz
, m.Schwerttänzer
, m., Schwertertänzer, m.Schwertteil
, m., n.Schwertträger
, m.III mit einem Schwert (I) bewaffneter Kämpfer; hier übtr.
(Schwerttrecken)
, n.Schwertumgeld
, n.Schwertvetter
, m.wie Schwertseite
(Schwertweißer)
, m.Schwertwunde
, f.(Schwertwundung)
, f.(Schwertzeug)
, n.Schwertzucker
, m.(Schwertzug)
, m.Schwertzücken
, n.Schwerung
, f.I (finanzielle) Belastung
II Verschärfung