Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwertlehenerbe

Schwertlehenerbe

, m.

Erbe eines Schwertlehens 
  • daß herz. Georg in Bayrn ... keinen naͤhern gesipten und schwertlehenerben als gedachte herz. Albrechten und herz. Wolfgang gebruͤder nach seinem tod verlassen ... so erkennen wir, ... daß die genannte herz. Albrecht und herz. Wolfgang ... in gemeldtes von herz. Georgen hinterlassenes herzogtum ... eingesetzt werden solle
    1668 Fugger,Ehrensp. 1148