Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwertlehenerbe
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Schwertlehen
Schwertlehenerbe
, m.
Erbe eines Schwertlehens
- daß herz. Georg in Bayrn ... keinen naͤhern gesipten und schwertlehenerben als gedachte herz. Albrechten und herz. Wolfgang gebruͤder nach seinem tod verlassen ... so erkennen wir, ... daß die genannte herz. Albrecht und herz. Wolfgang ... in gemeldtes von herz. Georgen hinterlassenes herzogtum ... eingesetzt werden solle1668 Fugger,Ehrensp. 1148Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg