Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwiegervater
Artikel davor:
Schwiegerfrau
Schwiegerherr
Schwiegerin
Schwiegerkind
schwiegerlich
Schwiegermutter
Schwiegerschaft
(Schwiegersche)
Schwiegersohn
Schwiegertochter
Schwiegervater
, m.
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Vater des Ehegatten
bdv.:
Eidam (II),
Schönvater,
Schwager (IV),
Schwägerherr,
Schwäher (I),
Schwäherherr,
Schwähering (II),
Schwähervater,
Schwiegereltern,
Schwiegerherr
- zum zeugnuͤss werden nit gelassen ... schwigervatter, schwigermutter, eidem, schnuͤrg.1583 SiebbLR. I 6 § 6Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der schwieger-vatter samt seinem eydam erschracken uͤber das gefaͤllte urtel1670 Abele,Unordn. I 191Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sollen weder vater und sohn, noch schwiegervater und tochtermann ... im rathe zusammen aufgenommen werden1788 Thomas,FuldPrR. I 155Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- im staatsrath können nicht neben einander sitzen, mehr als zwei personen von gleichem geschlechtsnamen und familie ... ein schwiegervater und ein tochtermann1814 HdbSchweizStaatsR. 486Faksimile (ca. 372 KB)
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(Schwiem)
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Schwier
(Schwiere)
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schwierig
Schwierigkeit