Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwiegervater

Schwiegervater

, m.

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Vater des Ehegatten 
  • zum zeugnuͤss werden nit gelassen ... schwigervatter, schwigermutter, eidem, schnuͤrg.
    1583 SiebbLR. I 6 § 6
  • der schwieger-vatter samt seinem eydam erschracken uͤber das gefaͤllte urtel
    1670 Abele,Unordn. I 191
  • sollen weder vater und sohn, noch schwiegervater und tochtermann ... im rathe zusammen aufgenommen werden
    1788 Thomas,FuldPrR. I 155
  • im staatsrath können nicht neben einander sitzen, mehr als zwei personen von gleichem geschlechtsnamen und familie ... ein schwiegervater und ein tochtermann
    1814 HdbSchweizStaatsR. 486
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