Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1sechten

1sechten

, v.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
mit Lauge waschen, bleichen
  • das sechten soll verpoten sein in den niederen häusern bei 60 pfenning ze bandl
    um 1450 VerhNdBayern 11 (1865) 221
  • [es soll niemand] in seinem huß sechten oder wöschen machen lassen
    1674 GasterLsch. 192
  • ist das sechten und waschen in den häüsern wie auch an andern gefährlichen orten, als namlichen hinder der haab ... verbotten; und wan einer ... wüssen solte, dz man an verbottenen orten sechtet, der soll solches angeben bei seinem eid
    1764 GasterLsch. 476
unter Ausschluss der Schreibform(en):