Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeanstößer

Seeanstößer

, m.

Inhaber eines Grundstücks, das an einen See (I) grenzt
  • dieses verbot [ausserhalb den gesetzten schwirren und zielen zu mähen, rohren und fischen] gilt nicht nur für die seeanstösser, sondern auch für die rohrgesellen
    1461 AbhSchweizR. 24 S. 26