Seefischordnung, f.
Seefischordnung, f.
amtl. Regelwerk über den Fang von Seefischen (II)
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weil an vollzieh- und handhabung der beruͤhrten see-fisch-ordnungen uns und gemeinem nutz viel gelegen, daß erstlich er unser fischmeister, wann die see-fisch außgefuͤhrt, und allenthalben im land verkaufft werden, achtung geb, daß die sorten, welche nach gewisser bretlmaß zufahen, den unterschiedlichen bretlmaß gleich, und nicht kleiner seyen1585 CAustr. I 361 Faksimile