Seeküste, f.
Seeküste, f.
Meerufer
bdv.:
Seekante,
Seeseite (II)
vgl.
Seestrand
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wasmassen U. prinz aus Bayrn ... von k. Dietrichen ... zum ersten graͤnz- oder markgraven an diese seekuͤsten gesetzet ... worden1668 Fugger,Ehrensp. 861 Faksimile
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der kurfürst soll ... auch das land gegen invasion fremder truppen ... vertheidigen und die seeküsten durch die schiffe freihalten1682 Schück,Kol.-Pol. II 136
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edict, wie es kuͤnftig auf den pommerschen seekuͤsten und stranden wegen des strandrechts, strand-ruͤhrung, bergens und bergelohns ... gehalten werden soll1743 Kamptz,PreußProvR. II 27 Faksimile
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es ist zur entscheidung dergleichen streitsachen und aller angelegenheiten, die den seestrand und seekuͤsten betreffen, eine eigene strandgerichtsbarkeit angeordnet, die ihre eigene verfassung und eine besondere verfahrungsart besizt1785 Fischer,KamPolR. III 38 Faksimile
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in ansehung der auf der seekuͤste sich ereignenden strandungen ist verordnet: daß, sobald ein schif zeichen der beduͤrfenden huͤlfe giebt, niemand der zunaͤchst sich findenden landeseinwohner sich entziehen [lassen soll]1788 Gadebusch,Staatskunde II 91 Faksimile