Seeräuberrecht, n.
Seeräuberrecht, n.
auf Seeraub gesetzte Strafe
bdv.:
Seeräuberlohn
vgl.
Recht (XII)
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bald wurden sie fúr gericht gebracht / vnd giengt vber sie große klag. / man sprach vber sie das seerauber recht / wie man zu solchen sachen pflegt. / die zwen todten fúrt man auch fúr gericht, / denen auch jr recht alda geschicht / vnd wurden bald hinauß gebracht / ihre heupter wurden angehafft1573 ZHambG. 4 (1858) 469