Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seesache

Seesache

, f.

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Seefahrt (I) und Seehandel (I) betreffende (rechtliche) Angelegenheit; Streitsache
  • demnach wir B.R. in consideration seiner uns geleisteten nützlichen dienste und habenden wissenschaft und capacität in seesachen schon vor einiger zeit zu unserem rath und schiffsdirecteur bestellet, ... daß wir dannenhero ... bewogen worden, ihn zum ober-directoren unserer seesachen zu bestellen
    1677 Schück,Kol.-Pol. II 70
  • admiral-general, der oberste officirer zu wasser, welcher eine see-armade eines koͤnigsreichs oder einer republique commandiret und die direction uͤber alle see-sachen und haͤfen hat
    1704 Hübner,ZtgLex. 10
  • alle die hohe bediente [sind] nur executores seiner [des kaysers ] befehle ..., es sey in kirchen-sachen ..., weltlichen oder staats-sachen, es sey in see-sachen ... und endlich in kriegs-sachen
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 583
  • die in seesachen gewoͤhnliche protestationes ... sollen von keiner kraft seyn, wann selbige nicht bey der koͤniglichen admiralitaͤt- oder licent-cammer ... ausgefertiget oder authorisirt werden
    1727 PreußSeeR. I 8
  • dieses admiralitaͤts-gerichte, von welchem nur allein ad senatum appeliret werden kann, urtheilet in allen see-sachen 
    1765 HambGSamml. I 7
  • der schiffer [soll] ... vor dem gericht, wohin die see-sachen jedes orts gehoͤren ... wegen der eigentlichen bewandniß sothaner haverey nebst seinem schifs-volk eine ordentliche verklarung zu thun gehalten seyn
    1783 DanzigW.2 45
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