Seestaat, m.

I wie Seemacht (I)
  • dannenhero auch der koͤnig, ob er wohl uͤber hundert kriegs-schiffe haben soll, dennoch so grosse flotten als Engeland und Holland biß dato nicht in see gebracht, ... kan aber auch wohl seyn, daß er seinen see-staat erst will in gute postur setzen und auf eine bequemliche zeit lauren damit herfuͤr zu brechen
    1682 Pufendorf,HistReiche 467
  • seestaat: ... die gesammte kriegerische einrichtung [einer nation] nebst ihrem ganzen zubehöre zur see
    1801 Adelung² IV 17 Faksimile
II wie Seemacht (II)
  • nothwendigkeit der segeltuchmanufacturen vor einen seestaat, ... einem staate, welcher an der see lieget, der eine seemacht unterhaͤlt und handlung zur see treibet
    1779 Bergius,NPolKamMag. V 217