Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seestaat

Seestaat

, m.

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I wie Seemacht (I) 
  • dannenhero auch der koͤnig, ob er wohl uͤber hundert kriegs-schiffe haben soll, dennoch so grosse flotten als Engeland und Holland biß dato nicht in see gebracht, ... kan aber auch wohl seyn, daß er seinen see-staat erst will in gute postur setzen und auf eine bequemliche zeit lauren damit herfuͤr zu brechen
    1682 Pufendorf,HistReiche 467
  • seestaat: ... die gesammte kriegerische einrichtung [einer nation] nebst ihrem ganzen zubehöre zur see
    1801 Adelung2 IV 17
II wie Seemacht (II) 
  • nothwendigkeit der segeltuchmanufacturen vor einen seestaat, ... einem staate, welcher an der see lieget, der eine seemacht unterhaͤlt und handlung zur see treibet
    1779 Bergius,NPolKamMag. V 217