Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seetief

Seetief

, n.

(natürliche) Schifffahrtsrinne
vgl. Seegat
  • daß 2 jahr hernach, als der durchschnitt [Mühlkanal an der Weichsel] gemacht, unser see-tieff nur 9 schuh tieff gewesen, da er doch vor den durchschnitt 18 schuhe gehabt
    1689 A. Hartwich, Landes-Beschreibung deren dreyen im Pohlnischen Preussen liegenden Werdern (Königsberg 1723) 34
  • sowohl im ein- als auslaufen soll niemand ... sich unterstehen, die zur anweisung der sichern fahrt im seetiefe oder auf den stroͤhmen ausgelegte tonnen [zu verruͤcken]
    1727 PreußSeeR. III 4