Seewesen, n.
Seewesen, n.
I
Gesamtheit der die Seefahrt (I) und den Seehandel (I) betreffenden Angelegenheiten
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die nun dergestalt an frembde oerter reisen, und allda handeln wollen, denen soll von unserm rath und ober-directeur unsers see-wesens ... ein attestatum gegeben werden1680 CCMarch. V 2 Sp. 24 Faksimile
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damahls war koͤnig J. fuͤrnehmlich auf die verbesserung des daͤnischen see-wesens bedacht1744 Pontoppidan,DänemKHist. II 366 Faksimile
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die wendischen staͤtten hatten ... in sachen, welche das see-wesen und die beschuͤtzung des Ore-Sunds und der Ost-See angiengen, ihre besondere verfassungen und zusammenkuͤnffte1751 Moser,StaatsR. 43 S. 144
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der minister der handlung und des seewesens1758 v.Justi,Staatsw. I 217 Faksimile
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daß es ... cives primarii gewesen, welche man zugezogen, um nach habender vorzuͤglichen wissenschaft vom handel und seewesen, als woruͤber zu allererst eigene gesetze sind errichtet worden, wie auch von den beduͤrfnissen des staates am besten urtheilen zu koͤnnen1766 HambGSamml. II 265 Faksimile
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die landesherrschaft vermag ... seerechte und schiffarthsordnungen vorzuschreiben und dadurch das seewesen zu bestimmen1785 Fischer,KamPolR. III 67 Faksimile
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[das] staats- und konferenzministerium, welches die behandlung der auswärtigen geschäfte und das kriegs- und seewesens mit der inneren staatsverwaltung vereinbarte1807 Kretschmayr-Walter V 151
II
Gesamtheit der die Verwaltung, Nutzung und Pflege landesherrlicher Seen (I) betreffenden Angelegenheiten
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das seewesen und fischerey nach der von der fürstl. rentkammer selbst führenden intention in florissanten stand unterhalten1737 Stern,JudSüß 282