Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seezollsgericht

Seezollsgericht

, n.

für Streitsachen bezügl. des Seezolls zuständiges Gericht
  • in allen stapel-staͤdten muß ein seezoll- und in allen staͤdten kleine zoll- und accis-gerichte gehalten werden; und soll in dem grossen seezolls-gerichte allhier in Stockholm der ober-director praͤsidiren, und zu beysitzern die gewoͤhnlichen gerichts-herren vom grossen seezolls-comtoir haben
    1689 Dähnert,Samml. III 88
  • ausserdem aber auch die schiffer ... mit ihrem eide erhaͤrten sollen, daß sie nicht anders wissen oder merken koͤnnen, als daß die in dem freybriefe benannten rheder die wirklichen eigner des schiffes sind, ... welcher eid denn bey den see-zoll-gerichten abgeleget [wird]
    1730 Dähnert,Samml. Suppl. II 453