Seezollskontor, n.
Seezollskontor, n.
für die Festsetzung und Erhebung des Seezolls zuständige Behörde
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in allen stapel-staͤdten muß ein seezoll- und in allen staͤdten kleine zoll- und accis-gerichte gehalten werden; und soll in dem grossen seezolls-gerichte allhier in Stockholm der ober-director praͤsidiren, und zu beysitzern die gewoͤhnlichen gerichts-herren vom grossen seezolls-comtoir haben1689 Dähnert,Samml. III 88 Faksimile