Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seezulage

Seezulage

, f.

wie Seezoll 
  • der erste ... punct betreffende die rechnung eingenommener zweijähriger seezulage und gesuchte medietät davon
    1641 UAktKfFriedrWilh. 1 (1864) 66
  • seezulage, so der könig haben soll
    1643 ProtBrandenbGehR. II 185
  • so haben wir solchem beschwer- und vielfältigen lamentiren die billige statt finden und die erhöhete seezulage mit dieses jahres seefarth anfang schwinden lassen
    1646 UAktKfFriedrWilh. 1 (1864) 177
unter Ausschluss der Schreibform(en):