Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seezulagsgeld

Seezulagsgeld

, n.

Einnahme aus dem Seezoll 
  • [M. soll] die gantze ... zolleinnahme und -ausgabe in einer hauptrechnung führen, ... jede gefälle unter ihren gewissen titel setzen, damit man wissen möge, wie viel ... seezulags-, bördings-, schreib- und pilotengelder [sein]
    1645 ProtBrandenbGehR. III 80