Seezulagsgeld, n.
Seezulagsgeld, n.
Einnahme aus dem Seezoll
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[M. soll] die gantze ... zolleinnahme und -ausgabe in einer hauptrechnung führen, ... jede gefälle unter ihren gewissen titel setzen, damit man wissen möge, wie viel ... seezulags-, bördings-, schreib- und pilotengelder [sein]1645 ProtBrandenbGehR. III 80 Faksimile